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Fundamente

Sowohl der Massivteil als auch der Fachwerkteil des Hauses bedürfen einer möglichst dauerhaft tragfähigen Gründung. Dem wurde durch die Ausführung von Streifenfundamenten Rechnung getragen. Sie bestehen meist aus einem Bruchsteinmauerwerk lokal verfügbarer Gesteine (Steinbrüche, Lesesteine, Abbruchmaterial) und wurden beim nicht unterkellerten Teil des Hauses in einem handgeschaufelten Graben bestenfalls in Trassmörtel, meistens jedoch in Lehm- oder Kalkmörtel versetzt. Relativ selten wurden Ziegel verwendet, da sie damals ebenfalls ein recht teures Baumaterial waren.

Beim Fachwerkteil wurde der Fundamentsockel mit steinmetzmäßig hergestellten großen Natursteinquadern (Foto 3) aus Sandstein vor allem bei repräsentativen Bauten auch aus Granit nach oben hin abgeschlossen. Üblich war es auch, diesen Abschluss mit einer Ziegelrollschicht im einfachsten Fall durch Mörtelabgleich herbeizuführen. Durch die Quader sollte eine bessere Lastverteilung der aus den Stützen eingetragenen Lasten und für die unterste Balkenlage der Blockstube ein ebenes Auflager geschaffen werden. Für den Massivteil wurde öfters auf die teuren Natursteinschwellen verzichtet und das Mauerwerk der Fundamente ohne erkennbaren Sockelbereich in den Wänden weitergeführt (Foto 4).

Diagnose

Der Zustand der Fundamente und des Fundamentsockels wird durch folgende Probleme charakterisiert:

  1. Die Einbindetiefe der Fundamente erreicht im nicht unterkellerten Teil in der Regel nicht die heute in der Oberlausitz für eine frostfreie Gründung erforderliche Tiefe. Das kann bei frostveränderlichen Bodenarten im Baugrund die Ursache von Vertikalverschiebungen (Setzungen, Hebungen) und daraus resultierenden Rissen im Mauerwerk bzw. von Lageveränderungen der Natursteinschwellen beim Fachwerkteil sein (Foto 3).
     
  2. Wie schon für den Keller beschrieben, war es früher nicht üblich, Drainagen bzw. vertikale und horizontale Dichtungsschichten anzuordnen. Durch die ständige Durchfeuchtung bei gleichzeitiger Einwirkung von Salzen wurden die Mörtel der Mauerwerke, manchmal auch der Naturstein bzw. Ziegel mehr oder weniger zermürbt. Auch daraus lassen sich Tragfähigkeitsprobleme ableiten.
     
  3. Im Verlauf der Nutzung der Gebäude hatte man die Probleme am Fundamentsockel zwar erkannt, aber sehr häufig in Ermanglung geeigneter Materialien und fehlender Fachkenntnis zum Beispiel durch den Einsatz von Zementmörtel eher verschärft oder auf andere Bauteile verlagert (Foto 3).

Die Fundamente von Umgebindehäusern variieren hinsichtlich Konstruktion (Gründungstiefe, Form, Ausführung des Sockels) und Baustoffen (Art des Natursteins und Herkunft, Größe, Form, Verwitterungsgrad, Beschaffenheit der Ziegel, Art des Mörtels). Als zustands-bestimmende Einflussgrößen kommen die Sorgfalt ihrer handwerklichen Ausführung sowie die ganz spezifischen Beanspruchungen, die sich aus dem Standort des Gebäudes sowie dessen Nutzung ergeben, hinzu. Daher sind die beschriebenen Vorschläge für die Sanierung nicht als Patentrezept zu betrachten. Für den konkreten Einzelfall kann es durchaus noch andere Lösungen geben, die technisch und wirtschaftlich vertretbar sind.

Zu Tragfähigkeitsproblemen

Wie sehr viele alte Umgebindehäuser zeigen, ergibt eine relativ geringe Gründungstiefe nicht zwingend Schäden und Probleme für das gesamte Haus. Selbst wenn sich durch die sicher in vielen Wintern aufgetretene Frosteindringung unter die Gründungssohle vertikale Lageveränderungen der Fundamente eingestellt haben, führte das in der Regel nicht zu Standsicherheitsproblemen der Fachwerkkonstruktion, da diese sich als relativ deformierbar erweist. Geometrische Veränderungen im Tragwerk werden durch Spannungsumlagerungen aufgefangen und Spannungsspitzen im Holz durch Relaxation und Kriechverformungen abgebaut. Es gibt viele Beispiele für stark deformierte Holztragwerke bei Fachwerkbauten im Allgemeinen und bei Umgebindhäusern im Besonderen. 

Natürlich reagiert der Massivteil des Hauses auf Grund seiner höheren Steifigkeit schadensanfälliger auf frost- und feuchtigkeitsbedingte Lageveränderungen der Fundamente. Rissbildungen im Mauerwerk und in den Decken, im Extremfall auch Standsicherheitsprobleme können schneller eintreten.

Es muss wohl nicht betont werden, dass bei Standsicherheitsproblemen Handlungsbedarf besteht. Für den Massivteil bedeutet das aus technischer Hinsicht nicht zwangsläufig Ersatzneubau und Gründung nach den Regeln der Technik – in wirtschaftlicher Hinsicht ist es aber meistens die günstigere Lösung. Der Erhalt der vorgefundenen Substanz und deren Ertüchtigung für die zukünftige Nutzung setzt immer auch die Kompromissbereitschaft der Eigentümer voraus. 

Entscheidet man sich für die Sanierung der historischen Substanz, muss die Beschaffenheit der Fundamente durch Grabungen an besonders kritischen Stellen (Zerstörungsgrad, Punkte mit großer statischer Bedeutung) festgestellt werden. Die Entscheidung darüber, welche Baumaßnahmen nötig sind, ist unbedingt von einem Bausachverständigen und/oder Statiker zu treffen, gegebenenfalls bedarf es weiterer bodenmechanischer Untersuchungen. 

Wird die Sanierung durch Unterfangung mit Beton oder Mauerwerk bzw. andere Stabilisierungstechniken angeordnet, hat man es mit einer teuren, da technisch aufwändigen und anspruchsvollen Baumaßnahme zu tun. Aus letztgenanntem Grund sollten die Arbeiten nicht in Eigenleistung des Bauherrn erfolgen, sondern von einer Fachfirma durchgeführt werden, da die Tauglichkeit der Fundamente sehr wohl von sicherheitsrelevanter Bedeutung ist. Auf die Fachliteratur / 6 / sei an dieser Stelle verwiesen.

Zum Problem feuchter und versalzener Fundamente

Ähnlich der für Keller beschriebenen Situation sind Feuchte und Salze der „Normalfall“. Sofern sie nicht zu wesentlichen Tragfähigkeitseinbußen durch Zermürbung der Baustoffe geführt haben, ist eine zumindest teilweise Austrocknung des Mauerwerkes sinnvoll. Ohne nachträglich eingebaute Horizontal- und Vertikaldichtungen ist eine vollständige Austrocknung des Mauerwerkes nicht möglich. Häufig genügt es aber, sich auf die vertikale Abdichtung mit gegebenenfalls Drainage zu beschränken. Nur bei einem stark kapillarwirksamen Mauerwerk und sehr ungünstigen hydrologischen Verhältnissen ist der Verzicht auf die aufwändige Horizontalabdichtung problematisch, da die Gefahr besteht, dass die Feuchte im Fachwerkteil nach wie vor die Oberkante des Fundamentsockels erreicht und zumindest in Sandstein oder Ziegel ausgeführte Auflager der Konstruktionshölzer über längere Zeit feucht sind und damit die Stützen und die unterste Lage der Block- bzw. Bohlstube schädigen können. Für den Massivteil ist der Feuchteanstieg über Oberkante Gelände ebenfalls nicht akzeptabel, da nachfolgend aufgeführte Probleme nicht abgestellt werden können.

  • Kapillar aufsteigende Feuchte im Mauerwerk, die über die Geländeoberkante hinausreicht, verdunstet u.a. nach außen, gelöste Salze kristallisieren im Putz bzw. an dessen Oberfläche aus und führen durch treibenden Angriff - auch durch Frost - über kurz oder lang zum Versagen (Absanden/Abplatzen). Außerdem stören sogenannte „Feuchtegirlanden“ und auskristallisierte Salze (Foto 4) bzw. Putzabplatzungen und Risse das Erscheinungsbild des Gebäudes (Foto 5).
     
  • Im Prinzip treten die genannten Phänomene auch an den Außenwandinnenseiten und Innenwänden auf (Foto 6). Sie sind hier noch weniger zu tolerieren, da sie sich auf das Raumklima und damit auf die Gesundheit der Nutzer auswirken. Feuchte Wandoberflächen stellen einen idealen Nährboden für Schimmelpilze dar, deren Sporen in der Raumluft zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können.
     
  • Mauerwerksdurchfeuchtungen im Fundament bzw. in den Wänden des Massivteils haben ihre Ursache aber sehr oft auch in der hygroskopischen Wirkung der in Putz und Mauerwerk befindlichen Salze. Diese werden nicht ausschließlich mit der kapillar aufsteigenden Feuchte im Mauerwerk verteilt, sie können sehr wohl auch durch Spritzwasser zum Beispiel im Bereich der ehemaligen Ställe oder als Tausalze von angrenzenden Fahrbahnen eingetragen worden sein. Zusätzlich zieht die in Ställen häufig auftretende Kondenswasserbildung das Wandern und Ausbreiten der Salze nach sich. Je höher deren Konzentration ausfällt, desto größer ist die lokale Feuchte im Mauerwerk, die sich auf Grund von Feuchteabsorption aus der umgebenden Luft einstellt.

Sanierung

Die Sanierung der Fundamente und des Fundamentsockels ist vom Schadensbild abhängig. Stellt man an Probeschürfen fest, dass das Mauerwerk auf Grund seines schlechten Zustandes Tragfähigkeitsprobleme erwarten lässt, muss vor dem Freilegen der betreffende Wandabschnitt durch Stützkonstruktionen abgefangen werden. Bezüglich des Grundbruchproblems gelten die bereits zum Freilegen des Kellermauerwerkes getroffenen Aussagen: 

Stützkonstruktion erstellen und Fundament entlasten;

  • abschnittweises Freischachten bis maximal Gründungstiefe und Mauerwerk von beiden Seiten trocken reinigen;
  • Schäden wie Risse und lose Steine mit Trasskalkmörtel verfüllen bzw. neu vermauern;
  • Fugen tief auskratzen und mit einem Trasskalkmörtel ausfugen;
  • bei Bedarf Anordnung einer Drainage und von Horizontal- und Vertikaldichtung analog Kellermauerwerk;
  • Stabilisieren durch Einbetonieren (Bild 6) oder Aufbringen eines Trasskalkputzes beidseitig (Bild 7) bei geringer Feuchtebelastung;
  • falls erforderlich, Aufnahme der Natursteinschwellen und des darunter befindlichen morbiden Mauerwerkes und Ersatz des Mauerwerkes und der geschädigten Schwellen bzw. fluchtgerechte Neuverlegung, bei Sandsteinschwellen oder anderen kapillarporösen Baustoffen je nach Feuchte- und Salzbelastung Anordnung einer horizontalen Dichtungsbahn (Bild 7);
  • lagenweises Verfüllen und Verdichten, Stützkonstruktion danach demontieren.

Die bei Umgebindehäusern sehr häufig anzutreffenden Bruchsteinmauerwerke mit dichtem magmatischen Gestein nehmen weniger Wasser auf, wenn die verwendeten Bruchsteine eher groß und der Mörtelanteil demzufolge gering ausfällt. Reine Kalkmörtel haben dagegen eine sehr große Wasseraufnahme und kapillare Steighöhe. Es ist damit auch von der Beschaffenheit des Mauerwerkes abhängig, ob die aufwändige nachträgliche Ausführung einer Horizontalabdichtung gegebenenfalls entfallen kann. Die Frage, ob und wie abgedichtet werden muss, kann zusammenfassend wie folgt beantwortet werden:

  1. Bei unterkellerten Gebäuden ist ein Verzicht auf nachträgliche Abdichtungsmaßnahmen bzw. nur eine Vertikalabdichtung dann ausreichend, wenn das Mauerwerk nur ein geringes kapillares Wassersaugverhalten aufweist und die Nutzungsansprüche an den Keller bescheiden sind.
  2. Bei stauender Nässe ist zusätzlich zur Vertikalabdichtung eine Drainage vorzusehen.
  3. Bei nichtunterkellerten Gebäuden kann die Vertikalabdichtung unter Umständen entfallen, wenn die Feuchtigkeitsbelastung der Fundamente gering ist bzw. oberhalb des Geländes eine nachträgliche Horizontalabdichtung erfolgt.

Die Entscheidung der Sanierungslösung ist objektspezifisch vorzunehmen. Sie erfordert große Fachkenntnis und Erfahrung.