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Allgemeines

Schadensdarstellung/Diagnose/Methodik

Am Fachwerk der Umgebindehäuser treten zunächst Schäden auf, die einfach zu beseitigen sind, oder für die die Sanierungsmethoden so offenkundig sind, dass eine ausführliche Anleitung entfallen kann. Eine Behebung der Schäden ist zudem nicht nur von der Einhaltung denkmalrechtlicher und baurechtlicher Vorgaben abhängig, sondern auch von der konkret vorliegenden Bausituation und dem beabsichtigten bzw. möglichen finanziellen Aufwand.

Bei der Bauzustandsanalyse sollten zunächst folgende potentielle Schadensmöglichkeiten überprüft werden:

  • defekter Witterungsschutz
    Defekter Witterungsschutz führt immer zum Feuchtigkeitseintrag am Bauwerk. Schnellstmögliche Behebung ist geboten. Dabei sollte denkmalgerecht in der Verwendung der Baustoffe, wie auch in der baulichen Umsetzung vorgegangen werden (siehe Kapitel Bauphysik).
     
  • entfernte oder gekürzte Holznägel
    Holznägel haben eine sichernde Funktion. Sie ermöglichen außerdem bei eintretenden Schwindprozessen im Konstruktionsholz ein „Nachspannen“ des Tragwerkes. Bei Fehlen sollte eine Ergänzung vorgenommen werden. Als Holzart ist Eiche die geeignetste. Ein Austausch gekürzter Holznägel sollte ohne statisch-konstruktive Notwendigkeit nicht vorgenommen werden.
     
  • geschwächte Stiele durch Überblattung am Anschluss Brustriegel
    Zimmermannsverbindungen schwächen den Querschnitt der verwendeten Hölzer erheblich. Wenn davon die Köpfe oder Füße der Konstruktionsteile betroffen sind, ist der Einfluss auf die Tragfähigkeit des Bauteiles oftmals gering. An der Kreuzungsstelle von Riegeln mit Stielen kann sich die Schwächung der Stiele schädigend auswirken, weil dieser Bereich beim druckbelasteten Stiel etwa im Maximum der Knickfigur liegt. Besonders bei geplanter Lasterhöhung (z. B. Bodennutzung, Dachumdeckung) kann die Gefahr des Ausknickens bestehen. Ob ein Austausch des Stieles oder seine konstruktive Verstärkung notwendig ist, kann nur ein statischer Nachweis für diesen Einzelfall ergeben.

Biotische Schäden durch Pilz- oder Insektenbefall sind an anderer Stelle der Abhandlung dargestellt.