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Allgemeines

Schadensdarstellung/Diagnose/Methodik

An Dachaufbauten der Umgebindehäuser treten auch Schäden auf, deren Behebung nicht nur abhängig von denkmalrechtlichen und baurechtlichen Vorgaben ist, sondern die auch nur im Zusammenhang mit der konkret vorliegenden Bausituation und dem beabsichtigten bzw. möglichen finanziellen Aufwand klärbar sind. Außerdem sind eine Reihe von Schädigungen feststellbar, für die die gebotene Sanierung so offenkundig ist, dass eine ausführliche Anleitung entfallen kann.

In einer Begehung sollten zunächst folgende typische Schadensmöglichkeiten überprüft werden:

  • Fehlende Konstruktionsteile
    Hinweise auf fehlende Holzteile geben z. B. vom Zimmermann herausgearbeitete Verbindungsstellen, die nicht mit Konstruktionshölzern besetzt sind, wie sichtbare Blattsassen und Zapfenlöcher. Hier ist die Vervollständigung der Konstruktion mit trockenen Hölzern (möglichst von Ausgleichsfeuchte!) gleicher Art geboten.
     
  • Mängel an Längs- und Queraussteifung
    Die Queraussteifung wird von den Binderebenen übernommen. Ihr regelmäßiger und richtiger Aufbau ist dazu Voraussetzung. Die Längsaussteifung ist über einfache mittige Stühle oder meist zweifach stehende bzw. liegende Stühle mit Kopfbandkonstruktionen zu gewährleisten. Bei einfachen Kehlbalkendächern sind in der Dachebene unterhalb der Lattung, die Sparren kreuzend, oft balkenstarke Verstrebungen anzutreffen, die in Wirkung und Anordnung Windrispen entsprechen. Solche Aussteifungskonstruktionen sind auch zusammen mit Stuhlkonstruktionen möglich. Eine Besonderheit stellen die älteren Reiterkonstruktionen dar. In beiden Giebeln und dazwischen in Abständen einige Gespärre befinden sich mittig Firstsäulen. Sie reichen von Dachfußbodenhöhe bis zum First. Unterhalb der Kehlbalken ist mittig diese abstützend ein Rahmenholz angebracht. Scherenartig angebrachte Kopf- und Fußbänder sichern die Längssteifigkeit der Rahmenkonstruktion.
     
  • Unsachgemäß vorgenommene Ein- oder Umbauten
    Im Verlaufe der oft extrem langen Nutzungszeiten sind vielfach Einbauten und Umbauten vorgenommen worden. In jedem Falle stellen sie zusätzliche Lasten dar, für die die ursprüngliche Konstruktion nicht konzipiert wurde. Ob eine Entfernung der (meist funktionslos gewordenen) Einbauten zwingend vorzunehmen ist, muss über statische Nachweise im Einzelfall geklärt werden. Zu Überprüfen sind auch zusätzliche Lasten aus angesammelten Lagerstoffen aller Art in Dachbodenebene, ggfs. in Spitzbodenebene. Möglicherweise müssen Verkehrslasteinschränkungen vorgeschrieben werden oder aber statisch-konstruktiv Verstärkungen vorgenommen werden.
     
  • Kippen von Drempel/Kniestock nach außen
    Das auf dem Drempel/Kniestock lastende Dachtragwerk kann bei unsachgemäßer Drempel- oder Kniestockkonstruktion durch seine horizontale Auflagerkraft den Drempel oder Kniestock nach außen schieben. Wenn vertretbar, sollte dieser Zustand stabilisiert werden. Bei Korrekturnotwendigkeit kann die Ausbauchung beseitigt und auf Stahlkonstruktionen zurückgegriffen werden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Kniestock oder Drempel dann innen mit Holzzangen an die Deckenkonstruktion anzubinden. In den beiden letztgenannten Fällen können allerdings beim Beseitigen der Ausbauchung nicht abschätzbare Spannungen ins Tragwerk eingebracht werden.
     
  • geringe Sparrenquerschnitte mit sich verjüngendem Zopf
    Bei nachgewiesener statischer Tragfähigkeit ist kein technischer Grund für Veränderungen vorhanden.

Weitere typische Schadensbilder im Dachraum wie: biotische Schäden durch Pilz- oder Insektenbefall, schadhafte Dachhaut, starke Verformungen von Konstruktionsholz, klaffende Knoten, starke Querschnittsschwächungen an  Stellen zimmermannsmäßiger Verbindungen sind wegen ihrer konkreten Sanierungsmethodik in der Abhandlung an anderer Stelle ausführlicher dargestellt.