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Die letzte Instanz: Abriss nach Baufälligkeit

Als wirklich letzte Gegebenheit für ein denkmalgeschütztes Haus gilt der Abriss, der von der Denkmalpflegebehörde in Ausnahmefällen genehmigt wird. An welchem Kriterium lässt sich ermessen, ob ein Abriss fällig ist? Ein grundlegend wichtiger Aspekt ist die fortschreitende Baufälligkeit. Denkmalschutz kann derart definiert werden: „dass er das Gebäude über sein natürliches Leben hinaus erhält“. Diese Bemühung, die aus Achtung für die Geschichte und Liebe für die Schönheit herrührt, also relativ „gute“ Gründe, hat einen Beiklang der Verlogenheit. Man denke dabei an eine amerikanische Schauspielerin von über 90, mit blonden Haaren und zwischen den Falten im Gesicht glatte gepuderte Partien. Vielleicht sollte man da manchmal lieber urteilen: „Genug ist Genug“. Wo stecken die entscheidenden Stellen an denen ein Haus baulich zu Grunde geht?

Beim Umgebindehaus, mit seiner Materialvielfalt der verschiedenen Bereiche ist genaues Hinsehen wichtig. Gerade in den Fugen, wo etwa Stein auf tragendes Holz trifft, kann sich vermehrt Feuchte ansammeln und erste Fäulnis am Holz bewirken. Der Sockel und das Dach sind zwei weitere ständig gefährdete Zonen, wie die Kollegen beschreiben. Besonders das dichte Dach und eine Regenwasserableitung, die nicht nur das Wasser vom Dach wegführt, sondern auch aus der Fundamentzone heraus, sind erste Dinge, die Baufälligkeit verhindern. Sind bei der Baufälligkeit statische Zusammenhänge aufgebrochen, so werden auch die Wände und Decken zunehmend Risse zeigen. An dieser Stelle kann darauf hingewiesen werden, dass technisch fehlerhafte Sanierungsansätze leider zu schwerster Baufälligkeit beitragen können.

Diese etwas traurige Erkenntnis muss der Beobachter anhand vieler typischer Fehler feststellen, die von gut meinenden Häuslebesitzern als werterhaltende Reparatur angesehen wurden. So ist die Verwendung von undurchlässigen Schichten beim Holzbau, auch Bodenbelägen, immer problematisch, da die natürliche Restfeuchte im Holz keinen Weg mehr findet und zu Fäulniserscheinungen führt. Zumindest einseitig sollte die Feuchtigkeit verdunsten können.
Neuartige Kunststofffenster bieten zwar besseren Wärmeschutz als die alten, führen aber häufig zu ähnlichen Feuchteproblemen in den Anschlusszonen mit dem Holz, nicht zuletzt, wenn sie mit Polyurethanschaum (PUR-Schaum) eingebaut werden. Ist – aus welchen Gründen auch immer – der Abriss geplant, so wird die Denkmalbehörde doch noch wichtige Auflagen erteilen, deren Befolgung unbedingt sinnvoll ist. Es handelt sich einmal um eine Bauaufnahme, die den Bestand vor Abriss, nebst Fotos, dokumentiert. Andererseits werden wichtige Bauteile zu bergen sein, das heißt bis zur weiteren Verwertung in einem Depot verwahrt bleiben. Auf diese Art bleiben historische Baustoffe erhalten zum Einbau an anderer Stelle, als Beispiel für Rekonstruktionen und als materielles Zeugnis einer Bautradition.

Die Art der zu erhaltenden Bauteile kann variieren. Als wichtigstes kann der Türstock aus ortstypischem Sandstein oder Granit genannt werden. Dann gibt es allerhand Gitter aus Metall, sowie Türen mit Beschlägen und Türzargen, Fensterrahmen mit Verzierungen, Balken mit typischen Profilen und Mustern, gut erhaltene Bohlen und Balken, den aus Fliesen gesetzten Kachelofen usw. Tipp: alte, leicht beschädigte Schieferplatten, die man für die Sanierung nicht verwenden will, kann man in Anbauten einbauen. Ebenso Steinplatten im Garten. Mittlerweile ist für diese Dinge der Nachhaltigkeit ein reger Markt entstanden.