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Hinweis

Im folgenden Fachartikel genannte Normen beziehen sich auf den Erstellungszeitraum des Berichtes (2007). Ggf. sind Normänderungen zu beachten!

Abwasserinstallation

Überblick

Bei Gebäuden fallen zwei Arten von Abwässern an:

  • Regenwasser und
  • Schmutzwasser.

Das Regenwasser fällt auf den Dachflächen des Gebäudes sowie den befestigten Flächen des Grundstückes an. Es wird entweder auf dem Grundstück

  • versickert bzw. in Auffangbecken zurückgehalten, wo es verdunstet, oder
  • der öffentlichen Kanalisation zugeleitet.

Das Schmutzwasser muss vollständig der öffentlichen Kanalisation zugeleitet werden. In Ausnahmefällen kann das Wasser in dezentralen Aufbereitungsanlagen geklärt und anschließend versickert werden.

Die öffentlichen Abwassersysteme in Städten und Gemeinden arbeiten nach zwei Verfahren:

  • Trennverfahren: RW und SW werden in getrennten Kanälen geführt
    Vorteil: geringerer  Aufbereitungsaufwand, keine Rückstaugefahr
    Nachteil: kostenintensiv, da zwei parallele Leitungen geführt werden müssen
  • Mischverfahren: RW und SW werden in einem Kanal abgeleitet
    Vorteil: kostengünstiger
    Nachteil: Rückstaugefahr in Gebäuden und Grundstücken bei starken Niederschlägen

Innerhalb des Grundstückes ist immer das Trennverfahren anzuwenden.

Im Normalfall fließt das anfallende Abwasser aufgrund des Höhenunterschieds dem öffentlichen Kanal zu. Das bedeutet, alle Einleitstellen, an welchen das Abwasser anfällt müssen über dem Höhenniveau des Abwasserkanals liegen. Das lässt sich nicht in jedem Fall praktisch realisieren, sondern es treten bezogen auf einen konkreten Einlauf folgende drei Fälle auf (Abbildung 3-12):

  • Einlauf liegt oberhalb des Kanalniveaus und oberhalb der Rückstauebene,
  • Einlauf liegt oberhalb des Kanalniveaus aber unterhalb der Rückstauebene oder

Einlauf liegt unterhalb des Kanalniveaus und damit auch unterhalb der Rückstauebene.

Rückstau bedeutet, dass das Abwasser seine Strömungsrichtung umkehrt, zurückfließt und im ungünstigsten Fall aus dem Entwässerungsgegenstand wieder austritt. Das kann beispielsweise passieren, wenn bei einem starken Regen das Wasser sich oberhalb der Straße aufstaut. Das Abwassersystem funktioniert dann wie ein System kommunizierender mit Wasser gefüllter Röhren. In diesen steht das Wasser jeweils gleich hoch, so dass es an dem unter der Rückstauebene liegenden Entwässerungsgegenstand heraus gedrückt werden würde.

Regenentwässerung

Geneigte Dächer werden mit Hilfe von Dachrinnen entwässert. Als Material werden verwendet:

  • Stahlblech
  • Kupferblech
  • Aluminiumblech

Die Querschnitte gibt es in halbrunder und trapezförmiger Form, Abbildung 3-13. Die Dachrinnen werden mit einem Gefälle von 0,5% zum Dachrinnenablauf hin verlegt.

Der Übergang vom Dachrinnenablauf zum Regenwasserfallrohr wird mit folgenden Verbindungselementen realisiert (Abbildung 3-14):

  • A: Konischer Stutzen
  • B: Konischer Stutzen mit 45°-Umlenkung
  • C: Rohrübergang mit 2 x 45°-Bögen

Dachrinnen werden meistens mit außenliegenden Fallleitungen verbunden.

Das auf befestigten Flächen im Grundstück anfallende Regenwasser wird über

  • Straßenabläufe,
  • Hofabläufe und
  • Entwässerungsrinnen

in die Regenwasserleitungen abgeleitet. Straßen- und Hofabläufe sind ähnlich aufgebaut, Hofabläufe werden in vielen Fällen mit Geruchsverschluss angefertigt. Beide haben einen herausnehmbaren Fangkorb, in welchem Laub und Grobschmutz zurückgehalten wird.

Außenliegende Fallrohre können aus folgenden Materialien gearbeitet werden:

  • Blechrohre aus Zink, Kupfer, Aluminium (nicht für innenliegende Fallleitungen)
  • Gussrohre ohne Muffe (SML)
  • Stahlrohre und Edelstahlrohre
  • PE-Rohre

Da Regenwasserleitungen im Gegensatz zu Schmutzwasserleitungen nicht zusätzlich belüftet werden, müssen sie zur Vermeidung des Auseinandergleitens bei Rückstau im Grundleitungssystem entsprechend befestigt werden. Ggf. sind druckfeste Rohre und Verbindungen zu verwenden. Die Fallleitungen werden mit Hilfe von Schlagschellen oder mit Rohrschellen mit Gewindemuffe an der Wand befestigt.

Die Fallleitung mündet in das Standrohr, welches direkt in die Grundleitung führt. Standrohre sind robust auszuführen (Guss- oder Stahlrohr), um mechanische Beschädigungen zu verhindern. In das Standrohr wird in der Regel die Revisionsöffnung integriert bzw. bietet der Übergang vom Fallrohr zum Standrohr die Möglichkeit der Revision.

Für die Grundleitungen werden folgende Materialien verwendet:

  • PVC-U-Rohre, auch bezeichnet als KG-Rohre
  • PE-Rohre
  • Gussrohre (innen und außen beschichtet)
  • Steinzeugrohre

Schmutzwasserableitung

Entwässerungsgegenstände müssen über einen Geruchsverschluss an das Schmutzwassersystem angeschlossen werden. Der Geruchsverschluss verhindert durch das Sperrwasser den Austritt von Kanalgasen am Auslauf des Entwässerungsgegenstandes. Die Sperrwasserhöhe muss mindestens 50 mm betragen (DIN 12056-2, S. 9).

Abwasserleitungen müssen beständig sein gegen Abwasser und daraus entstehende Gase und Dämpfe. Außerdem müssen sie in bestimmten Grenzen temperaturbeständig sein. Im Hausbereich gelten folgende Forderungen:

  • Anschluss-, Fall- und Sammelleitungen bis 95°C
  • Grundleitungen bis 45°C (kurzzeitig höhere Spitzen)

Es werden folgende Materialien für das Schmutzwassersystem verwendet:

  • Muffenlose Rohre aus Gusseisen. Sie sind nicht brennbar. Bezeichnung: SML-Rohre.
  • Kunststoffrohre aus Polypropylen (PP). Diese Rohre sind schwer entflammbar und heißwasserbeständig.
  • Kunststoffrohre aus Polyethylen (PE). Diese Rohre sind ebenfalls schwer entflammbar und heißwasserbeständig.
  • Kunststoffrohre aus PVC-U.
  • Kunststoffrohre aus PVC-C, heißwasserbeständige Rohre, als HT-Rohre bezeichnet.

Abwasserleitungen können folgendermaßen verlegt werden:

  • Frei vor einer Wand oder unter der Decke hängend
  • In horizontalen oder vertikalen Schlitzen
  • In Installationsschächten
  • Unter der Bodenplatte oder im Erdreich

Schmutzwasserfallleitungen sind ohne Nennweitenänderung möglichst geradlinig durch alle Geschosse bis über Dach zu führen.

Als Hauptlüftung gilt die über Dach geführte Fallleitung. Grundsätzlich ist jede Fallleitung über Dach zu führen (DIN 1986-100, S. 30). Grund- und Sammelleitungen in Anlagen ohne Fallleitungen sind mit mindestens einer über Dach führenden Lüftungsleitung zu versehen.

Als Nebenlüftung wird eine parallel zur Fallleitung geführte Lüftungsleitung verstanden. Beim Vorhandensein der zusätzlichen Lüftungsleitung kann die Fallleitung höher belastet werden. Die Nebenlüftungsleitung kann entweder aus der Fallleitung oder direkt aus der Grundleitung abgezweigt werden.

Gestaltungsbeispiel im Beispielgebäude