Hinweis
Im folgenden Fachartikel genannte Normen beziehen sich auf den Erstellungszeitraum des Berichtes (2007). Ggf. sind Normänderungen zu beachten!
Planungsablauf
Die Haustechnikplanung erfolgt in Abstimmung mit dem Architekten. Idealerweise wird der Haustechniker schon von Beginn an in die konzeptionelle Arbeit einbezogen. Dadurch können beispielsweise die energetischen Aspekte frühzeitig berücksichtigt werden, was die Voraussetzung für einen niedrigen Gebäudeenergieverbrauch ist.
Das Leistungsbild der Haustechnikplanung wird detailliert in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) beschrieben. Die Haustechnikplanung gliedert sich nach HOAI § 73 in neun Phasen:
- Grundlagenermittlung
- Vorplanung
- Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Vergabe (Erstellen von Leistungsverzeichnissen)
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Bauüberwachung
- Überwachung der Gewährleistung
Aus fachlicher Sicht sind durch die Haustechnikplanung folgende Schritte abzuarbeiten:
Gewerk Heizung
- Heizlastberechnung als Voraussetzung für die Dimensionierung (siehe Abb. 1-3)
- Rohrnetzberechnung, d.h. Bestimmung der Rohrnennweiten und der Auslegungs-parameter für die Heizungspumpen
- Heizflächenauslegung, d.h. Bestimmung der Heizkörpergrößen bzw. der Dimensionierungsparameter für Fußboden- und Wandheizungen
- Auslegung des Wärmeerzeugers einschließlich Brennstoffbevorratung bzw. Gas-anschluss und des Warmwasserbereiters
- Bei Kesselanlagen: Dimensionierung des Schornsteins
- Bei Wärmepumpen: Dimensionierung des Kollektors bzw. der Sonden
- Ggf. Dimensionierung Solarkollektoren
Gewerk Sanitär
- Festlegung der Wasserverbraucher
- Rohrnetzberechnung Trinkwassernetz (KW, WW, Zirkulation)
- Rohrnetzberechnung Abwassernetz (SW, RW)
Gewerk Elektrotechnik
- Festlegung der Verbraucher (Licht, Steckdosen, Küchentechnik, Waschtechnik)
- Dimensionierung der Verteilungen
- Berechnung der Stromkreise
- Ggf. Dimensionierung Photovoltaikanlage