Hinweis
Im folgenden Fachartikel genannte Normen beziehen sich auf den Erstellungszeitraum des Berichtes (2007). Ggf. sind Normänderungen zu beachten!
Baurechtliche Aspekte
Aus Sicht der Haustechnik sind zu beachten:
- Landesbauordnung
- Energieeinsparverordnung
Sollen Feuerstätten (Kesselanlage mit Öl, Gas oder Biomasse) neu errichtet werden, ist eine Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfegermeister zu führen. Dieser nimmt die Feuerungsanlage in Abstimmung mit der Installationsfirma am Ende ab. Bei der Modernisierung eines Umgebindehauses ist die Energieeinsparverordnung in der neuesten Fassung (derzeit EnEV 2007) zu berücksichtigen.