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Hinweis

Im folgenden Fachartikel genannte Normen beziehen sich auf den Erstellungszeitraum des Berichtes (2007). Ggf. sind Normänderungen zu beachten!

Trinkwasserinstallation

1

Trinkwasserversorgungsleitung

2

Anschlusseinrichtung

3

Straßenkappe und Gestänge für Absperrarmatur

4

Absperrarmatur

5

Hauseinführung

6

Hauptabsperrarmatur (HAE)

7

Wasserzähler

Das Rohr der Hauseinführung wird über eine Hauseinführung nach innen gebracht. Dabei handelt es sich um ein Schutzrohr mit entsprechender elastischer Abdichtung für eine Stahl-TW-Leitung, ein Futterrohr bei einer PE-Trinkwasserleitung oder eine System-Rohrdurchführung (z.B. Fa. Doyma) in druckwasserfester Ausführung.

Nach Möglichkeit unmittelbar hinter der Wand ist die Hauptabsperrarmatur (HAE) anzuordnen und danach die Wasserzähleranlage.

Filter sind nach DIN 19632 für metallene Leitungen vorgeschrieben, um Korrosion durch Lokalelementbildung bzw. Erosionserscheinungen zu vermeiden. Auch für Kunststoffleitungen werden Filter empfohlen, da auch hier metallene Armaturen und Verbindungsstücke verwendet werden.

Wichtig ist die regelmäßige Reinigung der Filter. Dies geschieht zum einen durch das Wechseln der Filtertaschen. Zum anderen können rückspülbare Filter eingesetzt werden, bei denen der Filterwechsel entfällt. Anstelle dessen wird der Filter durch eine Umkehr der Strömungsrichtung, welche durch Handeingriff vorgenommen werden kann, gereinigt. Rückspülbare Filter gibt es bereits für den Einfamilienhausbetrieb.
 

Als Rohrmaterialien werden eingesetzt:

  • verzinkte Stahlrohre
  • Edelstahlrohre
  • Kupferrohre
  • Kunststoffrohre (PVC, PE)
  • Verbundrohrsysteme

Aus Sicht der Hygiene ist auf folgendes zu achten:

  • Eine Mindesttemperatur von 55°C ist dauerhaft einzuhalten.
  • Trinkwasserleitungen dürfen nicht überdimensioniert werden, damit hohe Verweilzeiten vermieden werden.
  • Der Kontakt von Nichttrinkwasser mit der Trinkwasserinstallation ist in jedem Fall zu vermeiden. Beispielsweise darf die Befüllung von Regenwassernutzungsanlagen mit Trinkwasser (erforderliche Nachspeisung) nur über einen freien Auslauf erfolgen.
  • Es dürfen nur für Trinkwasser zertifizierte Werkstoffe und Dichtmaterialien eingesetzt werden. Bei metallischen Werkstoffen ist deren Korrosivität nach DIN 50930 zu bewerten.
  • Die Dichtheits- und Druckprobe für das Trinkwassersystem darf nur über einen für Trinkwasser zugelassenen Hausanschluss erfolgen.
  • Im Trinkwassersystem sind regelmäßig Instandhaltungsarbeiten durchzuführen.

Planungsregeln

Bei der Planung von Trinkwasserleitungen ist folgendes sicher zustellen:

  • Alle Leitungen sind frostsicher zu verlegen.
  • Kaltwasser-Leitungen sind durch Abstände bzw. Dämmung vor Erwärmung zu schützen.
  • Kaltwasserleitungen müssen wegen möglicher Tauwasserbildung unter anderen Leitungen verlegt werden.
  • Steigleitungen sollen möglichst einzeln absperrbar und am Fußpunkt entleerbar ausgeführt werden.
  • Stockwerksleitungen zur Versorgung von Etagen bzw. abgeschlossenen Wohnungen müssen einzeln absperrbar sein.
  • Leitungen, die wenig genutzt werden oder die der Frostgefahr ausgesetzt sind, sollten beschriftet werden; sie müssen absperrbar und entleerbar sein.
  • Mit Ausnahme fest angeschlossener Haushaltgeräte und Feuerlöscheinrichtungen ist unter jeder Entnahmestelle ein Ablauf erforderlich.

Die Trinkwasserleitungen wie auch die Abwasserleitungen werden oftmals innerhalb einer so genannten Vorwand-Installation verlegt. Dabei handelt es sich um ein Ständersystem, welches mit Trockenbauplatten beplankt und dann mit Fliesen versehen werden kann. Die komplette Rohrinstallation bleibt hinter der Wand verborgen.