Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Widerstände beim Denkmalschutz

(Lit. 3, 4i, 4k, 4o, 4p, 4q)

Ohne Zweifel gibt es eine Reihe von Gründen, warum neben einer hervorragenden oder redlichen Pflege einer Vielzahl der Umgebindehäuser doch noch viele, auch in exponierter Lage, unsaniert bleiben und vom Abriss bedroht sind. Im Einzelnen kann man die problematischen Gründe dafür aufzeichnen, die abgewandelt auch für andere Häuser gelten, hier aber in direktem Bezug zu Umgebindehäusern genannt werden.

Es gibt dafür sowohl subjektive als auch objektive Gründe. Ein oft bei Bauherren feststellbarer subjektiver Vorbehalt gegenüber der Denkmalpflege ist das Wunschbild, zeitgemäß komfortabel zu wohnen, was in einem Umgebindehaus nicht möglich wäre.
An dieser Stelle sei auf die Möglichkeit einer Grundrissumwandlung verwiesen, wobei einige objektive Probleme lösbar erscheinen. Dennoch kann und sollte man den Begriff „unzeitgemäß“ kulturell hinterfragen. So bietet der Wohnmöbelmarkt aktuell viele attraktive Objekte mit Stilelementen des rustikalen Geschmacks oder des englischen land-life-style.

Neben wertkonservativen Beweggründen kann man hier das Ansinnen der Nachhaltigkeit (englisch: sustainability) feststellen, wobei der Substanzerhalt und das Sparen der noch verfügbaren Ressourcen an erster Stelle stehen.
Kann man, abhängig von den Erfordernissen, zu jedem Haus Gründe anführen, warum nach heutigem Bedarf etwas zu ändern wäre, so sollte man doch gerade dem Umgebindehaus nicht jede beliebige Zielsetzung zubilligen. Ein wichtiger Ansatz zur Überwindung des subjektiven Widerstandes gegen eine geeignete Denkmalpflege liegt also darin, dass die Bauherren und eventuelle Mieter einen gewissen Respekt für die Bedingungen eines Umgebindehauses mitbringen, oder dafür offen stehen es zu erlernen.

Als wichtige Widerstände bei der Denkmalpflege sind allerdings auch objektive, bauseitige Einschränkungen zu nennen. Tatsächlich ergeben sich in der Regel beim Umgebindehaus bestimmte Bedingungen, die eine zeitgemäße Umnutzung in der Ausgangssituation erschweren. Wege zu einem sinnvollen Umgang damit, mit betontem Gefühl für den Kompromiss, sollen im Weiteren aufgezeichnet werden.

Niedrige Raumhöhe im Erdgeschoß (Stube)

Durchgängig sind die Raumhöhen meist niedrig. Es ist durchaus keine Seltenheit, dass die Unterseite der Deckenbalken sich nur 2 m über den Bodenbelag befindet und dabei die Raumhöhe bis zur eigentlichen Decke auf 2,15 m kommt. Nur dank der für denkmalgeschützte Objekte geltenden Ausnahmeregelungen ist baurechtlich so eine Raumhöhe erlaubt. Es empfiehlt sich, zu untersuchen, ob zumindest der Wohnzimmerboden im Erdgeschoß niedriger gelegt werden kann, was in Prinzip oft möglich ist, weil sich kein Keller unter der Stube befindet.

Es ist hier zu bemerken, dass damit eine bauphysikalisch richtige Behandlung des Fußbodenaufbaus, möglichst mit Wärmedämmung erforderlich ist, wobei Fachleute bei der Planung hinzugezogen werden sollten.

Im Falle einer feuchten Umgebung, entlang eines Dorfbaches zum Beispiel, wo häufig Umgebindehäuser angesiedelt wurden, sollte man die Vertiefung des Erdgeschoßniveaus gut überlegen und gegen die Nachteile abwägen. Insbesondere bei fehlender Drainagemöglichkeit dürften technisch Grenzen gesetzt sein. Interessant ist die Möglichkeit, dass Fachwerkobergeschoss mitsamt Dach höher zu setzen und dadurch die Raumhöhe im Erdgeschoß zu vergrößern. Die Denkmalpflegebehörde hat schon früh in einem ihrer Merkblätter (Lit. 1., Teil C, Nr.7, 1981) entsprechende Vorschläge erläutert. Das ist natürlich ein größeres Unterfangen, das man heutzutage mit mechanischen Hubelementen durchführt.

Niedrige Raumhöhe in Obergeschoß (Fachwerk)

Die Möglichkeit einer Vertiefung der Lage des Obergeschoßbodens ist meist nicht gegeben. Zwar ist über der Stube häufig etwas Platz, bedingt durch die in der Regel unabhängige Konstruktion von Stubendecke und Obergeschoß mit jeweils einer eigenen Balkenlage. Dieser extra Platz ist aber bausystembedingt und zur Ventilation mit der Außenluft vorgesehen. Änderungen an diesem Aufbau können zu schweren Fehlern im statischen Gefüge, etwa einer möglichen Loslösung des Fachwerks von der zugehörigen Deckenbalkenebene und in der Bauphysik führen.

Bleibt also die Erhöhung im Dachraum. Auch hier kann gelten, dass die Balkenlage über dem Erdgeschoß wichtiger Bestandteil des Dachgefüges ist. Im Normalfall nimmt sie die Schubkräfte der Dachschräge auf. Änderungen sollten nur in enger Abstimmung mit dem Statiker geschehen und vorzugsweise nur punktuell ausgeführt werden. Es bieten sich theoretisch Lösungen durch die Erstellung eines im Dach erhöhten Deckenabschlusses an, mit Beibehalt der frei gesetzten Dachbalkenlage. Auch hier könnte die Denkmalpflegebehörde skeptisch sein, da die ursprüngliche, für Umgebindehäuser typische Struktur beeinträchtigt wird.

Der gewölbte Massivbereich als scheinbar unnützer Klotz im Wege

Gegenüber der einfachen Wandstruktur von Stube und Fachwerkobergeschoss mit klaren Möglichkeiten für Fenster empfindet der Laie den Massivteil häufig als schlecht nutzbar.
Durch fehlende Heizwärme und Lüftung sowie Keller- und Stallnutzung ist eine unangenehme Assoziation (Spinnen!) vorweggenommen. Die dicken Außenwände nehmen viel Platz weg und die bestehenden kleinen Fenster geben bei dieser Dicke nur wenig Licht. Bei sorgfältiger Planung mit genau aufeinander abgestimmten Arbeitsschritten lassen sich jedoch gute Grundrisse für diesen Bereich entwickeln.

Vor der Sanierung sollten die Wände auf Schadsalze (Nitrate u. a.) und kapillar aufsteigende Feuchte untersucht werden. Eventuell sollten Fachlabore Feuchtmessungen durchführen sowie Putz- und Steinproben entnehmen. Erst wenn das Ausmaß der Schäden festgestellt wurde, lassen sich mit Fachfirmen für Wandtrockenlegung sinnvolle Sanierungskonzepte entwickeln.
Da manche der Sanierungstechniken mehrstufig sind, empfiehlt es sich, diese Maßnahmen über die gesamte Bauzeit zu verteilen. Das Mauerwerk ist durchweg verputzt, so dass Änderungen wie die Versetzung von Nischen und Wandöffnungen oder Leitungsführungen – innerhalb der konstruktiven und raumproportionalen Gegebenheiten – unauffällig durchführbar sind.

Besonders in ausgeprägt ländlichen Gegenden hat man Sichtmauerwerk außen belassen, was einen gewissen malerischen Effekt ergibt. Die Region ist aber in der Hinsicht nicht unbedingt als vorbildlich zu bezeichnen, im Vergleich zur Rheingegend etwa, wo der ebenmäßige rote und gelbe Sandstein Verwendung fand. Lediglich das spröde Granitmauerwerk ergibt, insbesondere in größeren Bauten, manchmal ein wahres Kunstwerk.

Die Wölbung in kuppeliger Form (ovaloid) oder als Kreuzgratgewölbe, besteht meist aus Ziegel in halber Ziegeldicke. Der leere oder sandgefüllte Raum über dem Gewölbe kann für Leitungsführung verwendet werden. Wie in der Literatur anderswo schon bemerkt, lassen sich kleine Bäder gut in diesen Räumen integrieren. Auf ständige Belüftung, gegebenenfalls über Zwangslüftung (Ventilator), sollte geachtet werden.
Die für Holzwände nur bedingt einsetzbaren Fliesen sind im Steinteil weniger problematisch. Auch Küchen lassen sich im Prinzip in Steinteilen integrieren, eventuell mit vergrößerten Öffnungen zum Nachbarraum. Dabei tut sich allerdings bei einer modernen offenen Küche mit freiem Übergang ins Wohnen ein Problem hervor: Gegenüber dem Wohnbereich in der relativ gut gedämmten Stube ist der Steinteil eine bauphysisch völlig unterschiedliche Zone, mit verstärktem Heizbedarf. Auch hier wird eine sorgfältige Planung, zum Beispiel die Integration einer Fußbodenheizung, eine Lösung bringen, die vermeidet, dass sich auf die Steinwände Kondensat der anfallenden Raumfeuchte niederschlägt.

Der Dachraum als Kaltdach – Die Bedingung der extensiven Nutzung

Der moderne Mensch empfindet ein Satteldach als Nutzraum und weniger als das, was es historisch war, nämlich eine technische Lösung für die Regenabweisung und die Aufnahme der Schneelast, für eine gewisse Wärmedämmung und schließlich als Feuerschutz (Lehmschicht als Dachbodenbelag).

Eine Raumnutzung, eventuell zur Aufbewahrung über den Winter war zweitrangig, und füllte kaum den vorhandenen Raum aus. Das zeigt sich schon daran, dass typische Speicherbauten eine größere Konstruktionshöhe der Balken vorweisen.
Das Kaltdach, worüber wir hier sprechen, hat eine auf ein Minimum eingeschränkte Dachdeckung. Statt einer Verschalung mit Wärmedämmung hat das altmodische Kaltdach über den Dachlatten lediglich noch die Dachdeckung, meist aus Biberschwanzdachziegeln. Auch wurde selten Schiefer ohne Verschalung montiert, was handwerklich gesehen aber als regelwidrig gilt. Zugluft ist dadurch reichlich vorhanden und auch so gewollt.

Eigentlich funktioniert in diesem Klima das Kaltdach, das selbst für die Bürgerhäuser in den Städten allgemein angewendet wurde, mit extensiver Nutzung hervorragend und es hat als Variante auch in der Zukunft seine Existenzberechtigung. Klar ist, dass eine derartige Herangehensweise den Investitionsbedarf bei der Sanierung verringert und gleichzeitig einen späteren Ausbau offen lässt.
Aus denkmalpflegerischer Sicht positiv, vermeidet man mit dem Beibehalten des Kaltdaches die Notwendigkeit, Änderungen am äußeren Anblick vorzunehmen.

Außerdem ist der Reparaturbedarf am Dach leicht feststellbar und kann unmittelbar, ohne Abbrucharbeiten an irgendwelchen Schichten ausgeführt werden. Will man trotzdem weitere Wärmedämmung im Dachbereich anbringen, so könnte man diese in oder auf der Obergeschossdecke vornehmen. Hierbei kann eine unangenehme Folge sein, dass der Dachraum selbst, gegenüber der früheren Situation, als von unten her Heizwärme übertragen wurde, kälter wird, was im Winter zu Kondensatfeuchte führen kann. Bewusstes Lüften ist hier eine Lösung.

Der ausgebaute Dachraum mit Möglichkeiten einer intensiven Nutzung

Als nächste Möglichkeit des Umgangs mit dem alten Dachraum kommt die Ausführung als Warmdach oder als hinterlüftetes Kaltdach mit beheizbarem Ausbau als Schlaf-, Bad- und Gästezimmer in Frage.
Dabei wird, um vollwertigen Wohnraum zu gewinnen, die Wärmedämmung im Bereich der Dachschräge und Giebel durchgeführt. Der Laie sollte dabei unbedingt mit dem Planer die Möglichkeiten durchsprechen und die tatsächlich gewonnene Nutzfläche und Raumhöhe berechnen, da man sich schnell verschätzt. Der relativ hohe Kostenaufwand kann enttäuschen, wenn man folgende Einschränkungen sieht. Als erstes gilt es, den neuen Fußbodenaufbau des Daches zu berücksichtigen. Zum Ausgleich von Verformungen sind für eine horizontale Bodenfläche, sowie Spezialdecken für die Bäder bald 5-15 cm nötig, welche dem freien Dachraum jetzt fehlen. Jetzt folgt die Ertüchtigung der Dachfläche mit Dämmung. Da die Denkmalpflegebehörde die sog. Kubatur des Daches, also die Dimensionen der alten Form, nicht gerne geändert sieht, weil die aus dem Handwerk stammenden Proportionen dann verloren gehen, und Traufgesimsdetails entstellt werden, sollte in erster Linie der Ausbau nach innen gesucht werden. Zwischen den Sparren von rund 14 cm Dicke wird gerne die Dämmung (z.B. Steinwolle oder Styropor), sagen wir 16 cm dick, angebracht, wobei zwecks Hinterlüftung rund 4 cm Raum unterhalb der Dachlattenebene belassen werden soll. Durch Ausgleichshölzer unterseitig an den Sparren befestigt, wird der nötige Platz gewonnen. Bevor die Dachschrägenunterseite verschalt werden kann, sind die heute üblichen Unterspannbahnen und Sperren (PE-Folien) unter Beachtung der Bauphysik einzubauen.
Insgesamt ragt damit der Dachschrägenaufbau 8 cm unterhalb der Sparren-unterseite hervor, oder, bezogen auf die Sparrenoberseite, 22 cm. Ähnliches geschieht mit der Kehlbalkenlage im Dachgeschoß, welche die richtige Stelle ist um den neu gewonnen Dachraum nach oben zu dämmen. Insgesamt werden die vorhandenen Raummaße allseitig verkleinert. Insbesondere bei eingeschossigen Umgebindehäusern mit geringer Breite, wo wirklich aus Platzgründen die Notwendigkeit vorliegt den Dachraum mit vollwertigen Räumen auszubauen, verbleiben geringe Nutzflächen. Der Tipp: Sehr genau und Raum sparend planen und bei der Treppe zum Dach eher eine steilere Variante wählen.

Traditionelle Fenstergrößen und die Tageslichtbeleuchtung im Innenraum (Lit. 3)

Wohl kaum ein Thema birgt so viel Unverständnis beim Laien wie die ursprüngliche Fenster-größe der Umgebindehäuser. Sie waren wirklich nur rund 30 cm breit bei 40 cm Höhe (17. Jh) mit Viererteilung durch Sprossenkreuz. Verglichen mit den T-Fenstern der Stadthäuser des 19. Jh., die minimal 1 m² groß sind, ist das nur rund 1/8 der Fläche. Stellen Sie sich über Ihrem Esstisch eine 25-Watt-Birne vor – statt die jetzt übliche drei mal 75 Watt – um einen vergleichbaren Beleuchtungseffekt zu erhalten. Nachdem bei einer Nutzung als Weberhaus der erhöhte Lichtbedarf nötig wurde, hat man rücksichtslos die Fensterglasgrößen nach oben erweitert. Auch die größeren Standartmaße von Fensterglas förderten diesen Prozess. Eine Folge davon war, das manchmal in Unkenntnis der konstruktiven Bedingungen des Fachwerks oder der Stube, Schaden am Gefüge entstand, etwa durch Zersägen von konstruktiv wichtigen Verbindungshölzern, was dann wiederum leider zum erhöhten Sanierungsbedarf beigetragen hat.

In der Regel wird man, insbesondere bei den Stuben, die Fenster relativ klein halten, relativ mittig im Umgebindejoch, bzw. in Ausnahmefällen und in Abhängigkeit von der Nutzung andere Verglasungen suchen. Man kann feststellen, dass in Gegenden, die durch typische Fachwerkhäuser bekannt sind, die Öffnung der ehemals dichtgesetzten Felder im Fachwerk mit Glas zu erfolgreichen Neuerungen geführt hat. Leider – nach meiner Beobachtung – scheint sich das nur bedingt mit ähnlichem ästhetischen Erfolg auf Umgebindehäuser zu übertragen. Generell gesprochen könnte man verstärkt Glas einsetzen im Fachwerkteil (Obergeschoß), vorausgesetzt, dass dort keine wertvolle Verschalung, z.B. mit Schieferverzierung, weichen muss. Zu einer effektvollen Erweiterung der Beleuchtung des Hauskerns führt die Möglichkeit, verstärkt Glas in Innentüren und Wänden einzusetzen. Ein praktisches Problem kann sich dadurch ergeben, dass verglaste Innenwände die Nutzung einschränken, meist sind Schränke an solcher Stelle unschön und widersprechen dem Sinn der Verglasung. Besonders Pflanzen und auch offene Regale wirken an verglasten Wänden dekorativ. Insgesamt lassen sich solche verglasten Innenwände eher in größeren Wohnungen oder Büros erfolgreich einsetzen. In solchen Innenwänden darf teils nur Sicherheitsglas angewendet werden: Unfälle durch zerbrochenes Fensterglas bei einem Aufprall könnten ernste Folgen haben.

Weiter stellt sich hier die Frage, in welcher Art das Glas zu fassen sei. Sicher ist in einem „halben“ Holzhaus der Holzrahmen angebracht. Trotzdem könnte man auch technische Lösungen in Metall, mit dem Vorteil dünnerer Profile, einsetzen. Die elegant wirkenden, wenige cm dicken Stahlprofile sind in diesem Klima in Außenwänden kaum einsetzbar, da sie Kältebrücken darstellen. Gegen Anwendung im Inneren spricht dieses aber nicht. Bei Vollglastüren in Klarglas sollte man die Unfallgefahr bedenken und eine gewisse Erkennbarkeit der Glasebene im Halbdunkel durch geätzte Motive, Häkelarbeiten oder auch Klebefolien vorsehen. Die Beleuchtung über Öffnungen im Hausinnern hat übrigens in der Region eine lange Tradition, auch und besonders in größeren Häusern, wo häufig Fenster in Innentüren, in Wänden zum Nachbarzimmer und zum traditionsgemäß innen liegenden Treppenhaus auftauchen. Charakteristisch sind auch die kleinen Schlitze oder Gitter unterhalb von Treppenstufen, die eine Art Grundbeleuchtung für den Treppenraum in der Ebene darunter darstellen.

Die Gaupen als Lichtquelle und Raumgewinn (Lit. 3, 5)

Gaupen sind Schrägdachaufbauten, welche vertikale Fensterflächen aufweisen. Sie finden traditionell in Umgebindehäusern Anwendung. Als typisch gelten die kleine Fledermausgaupe und die waagerecht langgezogene Hechtgaupe, weniger die einfachen Schleppgaupen. Die beiden erstgenannten sind nur mit bestimmten Dachdeckungen (Schiefer und Biberschwanz), formschön und technisch einwandfrei erstellbar. Zwar wären theoretisch diese Gaupenformen auch in Metallblech ausführbar, was bei sanierten Stadthäusern durchaus eine Berechtigung finden könnte, aber für Umgebindehäuser ist das untypisch. Metallblech käme danach höchstens für Sonderfälle, etwa bei Übergangszonen in Frage. Die effektive Fensterfläche der traditionellen Gaupen ist für heutige Nutzungen meist relativ klein. Die Gaupe vergrößert merklich die Nutzfläche und verstärkt das Gefühl eines vollwertigen Wohngeschosses im Dach, da die wenig nutzbare Dachschräge dort bis zur Stehhöhe entfällt. Bei einer normalen Sattel-dachform wird traditionell und wegen ausgewogenen architektonischen Proportionen die Gaupe im mittleren Drittel gesetzt, mit deutlichem Abstand zu den Giebeln. Man geht ja davon aus, dass beide Giebel weitere Fensterflächen aufweisen, so dass die Zimmerchen dort genügend Licht erhalten. Ähnlich wie bei Wandöffnungen, können für die Gaupen die alten Stellen beibehalten werden. Im Prinzip und in der Vergangenheit immer wieder praktiziert, wie alte Anschlüsse im Gebälk zeigen, lassen sich die Gaupen allerdings nach Bedarf verschieben. Eindrucksvoll sind die Kompositionen aus mehreren Gaupen in Dachflächen bei größeren Bauobjekten.

Dachlichter und Sonnenenergiekollektoren in der Dachschräge

Der Autor stellt fest, dass jede Gesellschaft die Landschaft und ihre Bauten historisch prägt. Die Windmühle war in Westeuropa im 17. Jh. genau so präsent wie die Schornsteine im 19. Jh. und die Kühltürme im 20. Jh. Sie stellen monumentale Akzente in der Landschaft dar. Auf kleinerer Ebene veränderte sich das Aussehen der Straßenbeleuchtung. Warum sollen nicht auch Elemente zur Gewinnung von Sonnen- und Windenergie, typisch für das 20. Jh. ihren gut überlegten und sparsam dosierten Platz einnehmen? Denkmalpflegerisch leicht ketzerisch, könnte man feststellen, dass hier ästhetische Herausforderungen für Bauherren und Planer liegen. Erfreulicherweise schließt die technische Entwicklung auch Arten der Kollektoren mit ein, die von außen kaum oder nicht sichtbar sind, integriert im Dachsystem und unterhalb der Dachdeckung, bzw. in Wänden. Die Denkmalpflegebehörde hat sich, im Rahmen der erhöhten technischen Anforderungen in denkmalgeschützten Städten, geeinigt, dass an Stellen, wo man von der öffentlichen Straße keinen Einblick hat, sowohl Kollektoren als auch Fenster in der Dachschräge Anwendung finden können. Auf dem Lande ist dieses Kriterium durch die offene Siedlungsstruktur, die von allen Seiten Einblick gewährt, weniger sinnvoll und es werden Gesuche zunehmend positiv entschieden. Ein maßvoller Umgang mit diesen Elementen scheint das beste Ergebnis zu bringen. So sollte man in der Regel höchstens 30% einer Dachfläche mit Kollektoren besetzen und diese als Block gruppieren. Dadurch bleibt das traditionelle Dach als solches erkennbar. Das liegende Einbaufenster hat, wenn schon eingesetzt, eher in Scheunenbauten als im Umgebindehaus seinen Platz.

Raumgewinn

Wie anderswo berichtet, wurde die sprichwörtliche Erweiterbarkeit des Umgebindehauses, selbst mit ungewöhnlichen Mitteln, stetig praktiziert. Das zeigt die Nutzungsgeschichte vielfach auf. Die Raumzusammenstellung des Umgebindehauses ist klar unterteilt (Stube, Eingangs-bereich, Massivteil, Fachwerkobergeschoß, Dach) und diese Bereiche sind wiederum in Zonen unterteilt als (Umgebinde-)Joche und kleinere Unterteilungen als Sparrenjoche. Zahlreiche Umgebindehäuser zeigen dann auch Erweiterungsansätze auf, indem Joche in der Längsrichtung angefügt wurden. Da die Straßenseite für Erweiterung meist nicht geeignet war, entstanden nach hinten Anbauten in gleicher Länge als ein oder mehrere Teile der bestehenden Raumstruktur. Für das einfache Satteldach bedeutete das öfter eine Änderung, welche zu asymmetrischen Dachschrägen bzw. zu geknickten Dachflächen führte. Leicht spöttisch klingende Bezeichnungen wie Pferdekopf für das Schleppdach und Frackdach für ein Satteldach, dessen eine Seite nach unten gezogen wurde, deuten die ästhetische Problematik dieser Lösungen an. Die Denkmalpflege versucht schon lange nicht mehr, diese Besonderheiten wegzusanieren in eine imaginären „ideale und schlichte Urform“, sondern begrüßt sie als Zeitzeugnisse einer bewegten Nutzungsgeschichte. Für den sanierungswilligen Bauherrn sind hier argumentative Ansätze gegeben, Erweiterungsbauten bei der Denkmalpflegebehörde mit Erfolg durchzusetzen.

Erhalt der Originalausstattung (Öfen)? (Lit. 4j)

Eine wesentliche Frage der Innenarchitektur ist, ob man beim Umgebindehaus Altes bewahren oder ein modern komfortables Ambiente schaffen will. Die Antwort wird beim Umgebindehaus allerdings teilweise vorweggenommen. Gibt es noch alte Vertäfelungen in der Blockstube, mit innenliegenden Schiebeläden (Ritschelläden), so werden diese als integrales Element des Umgebindehauses gesehen und man sollte es belassen oder verlorene Teile möglichst fachgerecht ergänzen. Früher wurde geheizt und partiell gekocht, am Ofen in der Stube. Viel Romantik lässt sich am und um den Ofen festmachen. Bei Bürgerhäusern der Stadt hat der Autor Bedenken, Öfen beizubehalten. Sie stehen oft genau dort, wo man eine Schrankwand aufstellen will. Und weil in fast jedem Raum ein Ofen stand, büßt man viel Platz ein, mit dem Wandabstand rund 1 m² Standfläche. Sicher gibt es schöne alte Öfen in Blau- oder Grüntönen mit Jugendstilmotiven oder solche aus Meißner Porzellan. Diese möchte man möglichst erhalten. Nach Einbau einer Zentralheizung verlieren diese Öfen ihre Hauptfunktion. Als gute Alternative kann man entweder einen der Öfen umrüsten und als Zusatzheizung einstellen, oder man kann einen modernen Kaminofen für Holzverbrennung mit verglaster Öffnung an die alte Stelle setzen, der hohe Leistung mit erhöhter Brandsicherheit verbindet. Im Umgebindehaus ist die Frage grundlegend anders zu stellen. Es hat sich gezeigt, dass der große Holzanteil im Umgebindehaus mit einer modernen Zentralheizung der Substanz Probleme bereitet. Niedrige Temperaturen, insbesondere in der Diele, im Dach und in den Schlafgemächern, kombiniert mit undichten Fenstern sicherten den Beibehalt ausreichender Holzfeuchte. Das langsame Aufheizen der Stubenöfen wirkte sich günstig auf die Haussubstanz aus. Für das Umgebindehaus gehört sowohl aus Sicht der Denkmalpflege, als auch aus technischen Gründen ein Ofen als Zusatzheizung in die Stube. Noch ein nettes Detail. Man hat die Nischen des Umgebindes häufig benutzt zur Trocknung des Feuerholzes. Diese Schicht, die allerdings zum Schutz der Bohlenwand schon recht trocken sein sollte, bzw. auf ein wenig Abstand versetzt werden kann, wirkt als zusätzliche Wärmedämmung für das Haus.