Fußböden
Als Kellerfußboden wurde in vergangenen Epochen meist eine sehr einfache Ausführung gewählt. Bekannt sind Ziegelböden, Natursteinplatten, Katzenkopfpflasterungen und Steinzeug. Im Stall und Scheunenteil beschränkte man sich ursprünglich auf gestampften Lehm für den Fußboden. Findet man Beton oder Zementestrich, handelt es sich um Befestigungen, die vermutlich nicht den Originalzustand repräsentieren. In der Regel bildet Sand die Unterlage der Befestigung – Ziegel und Natursteinplatten können in Kalk- oder Trassmörtel verlegt sein. Der Zustand dieser Fußböden wird vor allem durch Unebenheit, lose oder gebrochene Beläge, Feuchte und gegebenenfalls Schadsalze bestimmt. Eine zukünftige Nutzung des Kellers macht einen neuen Fußbodenaufbau, evtl. unter Einbeziehung des vorgefundenen historischen Materials wie Natursteinplatten oder Steinzeugfliesen erforderlich. Ziel ist ein trockener Fußboden, da er die raumklimatischen Verhältnisse ganz wesentlich verbessern kann. In den Bildern 1 bis 3 ist auch der prinzipielle Fußbodenaufbau mit seinem Anschluss an die Wände dargestellt. Zur Erneuerung des Mehrschichtsystems Fußboden sind die nachfolgend aufgeführten Arbeiten auszuführen:
- Bergung von historischem Belag, falls Wiederverwendung vorgesehen;
- Ausgraben des Bettungsmaterials und des darunter befindlichen Bodens unter Beachtung der Gründungstiefe der Fundamente (Grundbruchproblem!);
- Einbau einer kapillarbrechenden Schicht mind. 15 cm dick;
- Abdecken der Filterschicht mit Baufolie (Trennlage), um Eindringen von Beton in den Kiesfilter zu verhindern;
- Einbau einer Betonbodenplatte ca. 15 cm dick aus Beton C 16/20 (alternativ C 25/30 wu), Expositionsklasse XC2; konstruktiv bewehrt;
- Verlegen einer Dichtungsbahn, sofern kein wasserundurchlässiger Beton eingebaut wurde;
- Optional kann die Bodenplatte direkt genutzt bzw. der historische Belag oder Zementestrich mit entsprechenden Belägen darüber eingebaut werden;
- Die Dichtungsbahn wird bis unter die OK Belag bzw. bei Anordnung einer nachträglichen Horizontalabdichtung im Trennverfahren mindestens 3 cm höher als diese geführt.