Denkmalschutz
Fast alle der heute noch erhaltenen Umgebindehäuser stehen unter Denkmalschutz. Deshalb ist dieses ein wichtiger Gesichtspunkt bei der Sanierung und Modernisierung von Umgebindehäusern.
Anforderungen aus dem Denkmalschutz ergeben sich meist nicht nur für die äußere Erscheinung des Gebäudes, meist ist auch eine verträgliche Nutzung mit der Unterhaltung bzw. Bewirtschaftung zu verbinden. Dies betrifft besonders die Bewahrung des Grundrisses, der einzelnen Räume und des gesamten Erscheinungsbildes des Gebäudes auch in seinem Umfeld in historischen Ortskernen, Straßenzügen oder Plätzen.
Es ist zu beachten, dass jedes Umgebindehaus ein Unikat ist, Sanierungen müssen deshalb wohl überlegt und geplant werden.
Weiterhin verändert sich ständig die Rechtslage und komplizierte rechtliche Belange bedürfen kompetenter Partner.
Genehmigungspflichtige Veränderungen
- Das Wiederherstellen oder Instandsetzen eines vorhandenen Kulturdenkmals
- Die Veränderung oder Beeinträchtigung des Kulturdenkmals in seinem Erscheinungsbild oder seiner Substanz
- Das Versehen eines Naturdenkmals mit anderen Aufbauten, Anschriften oder Werbeeinrichtungen
- Das Entfernen des Kulturdenkmals aus seiner Umgebung
- Die Zerstörung oder Beseitigung des Kulturdenkmals
- Einzelne Veränderungen, wie beispielsweise:
- Fenster- und Türeinbau
- Fachwerk- und Umgebindesanierung
- Neuverputz und Anstrich
- Dacheindeckung
- Aufstockung und Anfügen von Anbauten, einschließlich Vordächer
- Anbringung einer Wärmedämmung
- Veränderung in der Umgebung des Kulturdenkmales
- Anbringen von Sonnenkollektoren, Werbeanlagen
- Einbau liegender Dachfenster
- Veränderung historischer Raumstruktur
Gesetze
stehen Ihnen unter anderem bei REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen oder unter "Links" zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ämtern, aus der Fachliteratur oder bei den angegebenen Kontaktpersonen.